Nachfrage nach Immobilien im Umland immer stärker
Im Zuge der Coronapandemie haben sich immer mehr Menschen dazu entschlossen, am Stadtrand oder auf dem Land wohnen zu wollen.
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Einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zufolge hat die Dichte neuer Stadtquartiere in den Städten zugenommen. Die meisten städtebaulichen Vorhaben wurden seit den Neunzigerjahren in großen und mittelgroßen Städten realisiert. Erst in den vergangenen zehn Jahren haben neue Siedlungen am Stadtrand an Bedeutung gewonnen, besonders in Großstadtnähe.
Der Wunsch nach mehr Platz – drinnen und draußen – und die gestiegenen Preise in den Ballungsräumen haben viele Menschen dazu bewogen, der Stadt den Rücken zu kehren. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat untersucht, wie das Wohnen im Umland von Großstädten die städtischen Wohnungsmärkte entlasten kann. Danach ist der Neubau im Umland vor allem dann wohnungspolitisch und städtebaulich sinnvoll, wenn bei der Planung auch die Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge berücksichtigt werden – also Schulen, soziale Einrichtungen und Kulturangebote. Anderenfalls würde der motorisierte Individualverkehr durch das Pendeln zunehmen, was aus ökologischer Sicht nicht wünschenswert wäre.
Wem gehört der Wind, die Stadt, das Wasser?
Ein Sonderforschungsbereich der Universitäten Jena und Erfurt widmet sich dem Strukturwandel des Eigentums. Thematisch befassen sich die Wissenschaftler mit der Geschichte des Eigentums, mit aktuellen Konflikten und zukünftigen Eigentumsverhältnissen sowie mit Alternativen zum Privateigentum. Das umfangreiche Projekt bezieht sich nicht nur auf Europa, sondern auch auf Indien, China und Brasilien. Die Frage des Immobilieneigentums spaltet gerade die Stadtgesellschaft in Berlin und rüttelt an grundsätzlichen Überzeugungen. Die alternde deutsche Bevölkerung braucht eine sichere Vorsorge für das Alter. Zurzeit sind Immobilien dafür die erste Wahl.
BGH: Nachbar darf überhängende Äste abschneiden
Lässt der Nachbar Äste eines Baumes über die Grundstücksgrenze wachsen, kann er von seinem Nachbarn nicht erwarten, dass der das hinnimmt.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstücksnachbar von seinem Selbsthilferecht aus § 910 BGB auch dann Gebrauch machen darf, wenn durch das Abschneiden überhängender Äste das Absterben des Baumes oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht. In dem verhandelten Fall ging es um eine rund 40 Jahre alte Schwarzkiefer. Weil der Eigentümer des Baumes nicht bereit war, die überhängenden Äste zurückzuschneiden, schnitt der betroffene Nachbar die Zweige selbst ab. Der Baumeigentümer verlangte von seinem Nachbarn, das zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 234/19) entschied: Das Selbsthilferecht unterliegt keiner Verhältnismäßigkeits- oder Zumutbarkeitsprüfung. Die Verantwortung dafür, dass Äste und Zweige nicht über die Grenzen des Grundstücks hinauswachsen, ist Sache des Baumeigentümers. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, kann er nicht von seinem Nachbarn verlangen, die Beeinträchtigung seines Grundstücks hinzunehmen. Das Selbsthilferecht kann aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein.
Weiter vermieten oder auf dem Preishöhepunkt verkaufen?
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Verkauf? Sollten Immobilieneigentümer lieber auf noch bessere Zeiten hoffen oder den Gewinn besser jetzt realisieren?
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Der Kauf einer Eigentumswohnung zur Vermietung oder eines Mietshauses war vor zehn Jahren eine gute Entscheidung. Durch die stark gestiegenen Kaufpreise würden die Eigentümer bei einem jetzigen Verkauf in den meisten Großstädten einen sechsstelligen Gewinn erzielen. Immowelt.de hat untersucht: Lohnt sich der Verkauf, oder ist die Vermietung weiterhin sinnvoller? Wie lange dauert es, den Verkaufsgewinn durch Vermietung zu erwirtschaften? Der Analyse zufolge würde es in der Spitze gut 30 Jahre dauern, bis der Verkaufserlös durch Mietzahlungen erzielt würde. Den höchsten Gewinn von 386.000 Euro würden Verkäufer in München machen. Um die gleiche Summe zu erwirtschaften, müssten sie 31 Jahre weiter vermieten. In Hamburg wären es 222.000 Euro oder 30 Jahre, in Berlin 237.000 Euro oder 27 Jahre.