Steinbach & Dahlhaus

Steinbach & Dahlhaus Immobilien GmbH

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Immobilienpreise steigen nicht mehr zweistellig

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Die Coronapandemie hat kaum Auswirkungen auf den Wohnimmobilienmarkt. Die Preise steigen unaufhörlich weiter – aber nicht mehr so dynamisch wie bisher.

Foto: S. Hermann und F. Richter | Pixabay

Verschiedene Forschungsinstitute untersuchen regelmäßig die Entwicklung des Immobilien- und Mietmarktes. Der F+B-Wohn-Index bildet den Durchschnitt der Preis- und Mietentwicklung von Wohnimmobilien für ganz Deutschland ab. Dieser Index stieg im dritten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorquartal um 0,2 Prozent und im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,6 Prozent. Die Wachstumsdynamik hat sich danach insgesamt erneut deutlich abgeschwächt. Auch der Wohnimmobilienindex IMX von ImmoScout24 für 2020 weist deutschlandweit weiterhin Steigerungen der Preise für Wohnimmobilien aus. In einigen Metropolen zeichnet sich allerdings eine Tendenz zu stagnierenden Preisen ab. Die Preise für Eigentumswohnungen im Bestand stiegen über das gesamte Jahr 2020 am stärksten. Einfamilienhäuser im Bestand wurden in der gesamtdeutschen Betrachtung deutlich teurer angeboten. Mietpreise im Bestand legten nur noch in München und Frankfurt am Main deutlich zu. Laut bulwiengesa haben sich bei den verschiedenen Objektnutzungsarten im Coronajahr sehr unterschiedliche Marktentwicklungen ergeben. Der Wohnimmobilienmarkt zeigt von allen Objektarten die geringsten Veränderungen.

Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt bisherige Fördermaßnahmen zusammen und vereinfacht die Beantragung. Bauherren müssen ab sofort zum Heizen mindestens eine Form der erneuerbaren Energien nutzen. Das kann Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sein. Auch Fern- und Abwärme erfüllen die Anforderungen. Ab 1. Januar 2026 dürfen nur noch ausnahmsweise Heizungen eingebaut werden, die Kohle oder Öl verbrennen. Kessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern und bei der Sanierung wird die kostenlose Energieberatung Pflicht.

Neue Konzepte für Wintergärten

Ein Raum unter Glas bietet in der kühleren Jahreszeit jede Menge Spielraum.

Foto: Masson Wintergarten | Pixabay

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Ein Wintergarten ist ein Gewinn an Lebensqualität – aber längst kein Luxus mehr. Er bietet mehr Lebensraum und ist ein Beitrag zum Energiesparen. Nach Norden ausgerichtet bietet er ganztags mildes Licht, nach Osten lässt er die Morgensonne auf den Frühstückstisch scheinen, im Westen verlängert er sonnige Abendstunden. Die meisten Eigentümer wählen jedoch – wenn irgend möglich – die Südseite. Dort wirkt der Wintergarten als Wärmepuffer im Sommer und als zusätzliche Isolierung gegen Kälte im Winter. In Wohnwintergärten kann eine elektronische Klimasteuerung für Wohlfühlklima sorgen. Die Anlage regelt die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur, steuert die Heizung und die Lüftung. ­Moderne Mehrfachverglasung minimiert den Energieverlust. Zusätzlich gibt es Glas, das vor Lärm oder UV-Strahlen schützt, das sich selbst reinigt oder bruchfest ist. Ganzjährig bewohnbare Wintergärten sind ab etwa 15.000 Euro zu haben, individuelle Konstruktionen können ein Vielfaches kosten.

Mieten steigen langsamer – Nebenkosten stagnieren

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Nicht nur die Mietgesetzgebung, sondern neue Bedürfnisse verändern die Angebotssituation und damit die Mietpreisentwicklung auf dem Immobilienmarkt.

Foto: Sofie Layla Thal | Pixabay

In über vier Fünftel der deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern stiegen die Angebotsmieten von Wohnungen im vergangenen Jahr weiter. Eine verhaltene Entlastung auf dem Wohnungsmarkt stellt sich derzeit vor allem in kleineren Universitätsstädten ein. Auch in 18 der 50 teuersten Städte Deutschlands sind die Mieten bei der Neuvermietung im Vergleich zum Vorquartal gesunken und in sechs der teuersten 50 Städte im Vergleich zum Vorjahresquartal. Auch die warmen Nebenkosten waren in den letzten Jahren insgesamt rückläufig. Eine Faustregel lautet: Die Kaltmiete einer Wohnung sollte nicht höher als 30 Prozent des Nettoeinkommens des Mieters sein. Ansonsten droht die Gefahr, dass für die Lebensführung nicht genug Geld übrig bleibt. In Deutschland gilt das nur noch für ein Drittel der Städte und Kreise.

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