Steinbach & Dahlhaus

Steinbach & Dahlhaus Immobilien GmbH

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Das Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien

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Eine subjektive Sicht auf einen objektiv falschen Weg

Es ist schon interessant zu sehen mit welcher einseitigen und undifferenzierten Sicht die Justizministerin dieses Thema in der Öffentlichkeit darstellt und in einen Gesetzentwurf einbringt. Wer bestellt, der bezahlt – da ist auch erst einmal nichts gegen einzuwenden.

Aber wer bestellt eigentlich was?

Der Verkäufer „bestellt“ uns als Abwickler seines Verkaufsauftrages und der Käufer „bestellt“ uns als Abwickler eines möglichst rechtssicheren Kaufvertrages inkl. Beschaffung aller verfügbaren Informationen dazu. Deshalb bezahlen bei uns die Verkäufer und die Käufer jeweils die Hälfte unserer Maklercourtage – konsequent seit nunmehr fast 20 Jahren. Das wird auch so bleiben – sofern der Gesetzgeber eine Kostenteilung nicht verbieten sollte.
Ich finde, der Gesetzgeber sollte lieber die Kostenteilung zur Pflicht machen – das entspricht eher den tatsächlichen Gegebenheiten. Es ist nämlich auf keinen Fall so, dass wir als Makler nur oder überwiegend für den Verkäufer aktiv sind – auch wenn die Initialzündung unserer Aktivität meistens vom Verkäufer ausgeht.
Justizministerin Barley will Wohnungsverkäufer für Makler bezahlen lassen
Wir vertreten weder den einen noch den anderen Partner einer Immobilientransaktion einseitig, sondern immer beide (fast) gleichermaßen. Wir sehen uns dabei sogar ein kleines Bisschen mehr auf der Seite des Käufers.

Warum ist das so? Hier nur drei Punkte

  • Der Verkäufer kennt sein Haus, meistens auch die größeren und kleineren Schwachpunkte. Der Käufer aber (noch) nicht – dieses Wissensdefizit helfen wir kompetent auszugleichen. Fehlendes Detail- oder Fachwissen kann bei einer (falschen) Kaufentscheidung viel teurer werden als der Anteil an unserem Honorar.
  • Es gibt im Moment einen Verkäufermarkt. Wir „erden“ Verkäufer schon bei der Auftragsannahme und vermitteln realistische Geschäfte – ohne Makler werden die Aufrufpreise noch weiter eskalieren – gerade in den Metropolen.
  • Ein Käufer muss mit der getroffenen Entscheidung jahrzehntelang leben – ein Verkäufer nimmt einmal Geld entgegen und ist „fertig mit der Sache“. Fundierte Kenntnisse und Kontakte eines guten Maklers – auch und besonders im juristischen Bereich – kommen dabei besonders dem Käufer zugute.
Es gäbe noch eine Vielzahl weiterer Aspekte auszuzahlen, warum wir für einen Käufer sehr nützlich sind.
Warum wir für einen Verkäufer ebenso nützlich sind können Sie hier nachlesen.

Broschüre Eigentümerservice
Ein weiterer, für nicht ganz wesentlicher Aspekt, ist die objektive Wahrung unserer Neutralität. Wenn ich nur von einer Partei bezahlt werde, besteht dann nicht die Gefahr, dass ich dieser Partei mehr „zugetan“ bin, als der Partei, die mich nicht bezahlt?
Es gibt bestimmt viele (insbesondere überregional via Web aktive) „Discountmakler“, die Ihr Geld nicht wert sind – hier wären aber höhere Anforderung an die (auch charakterliche, persönliche und wirtschaftliche) Eignung der „Makler“ der richtige Weg und nicht der Weg über einen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Menschen. Von diesen „Billigheimern“ würden bestimmt einige mit der Einführung eines Bestellerprinzips verschwinden, was sicher ein positiver Aspekt wäre. Warum sollte ein Verkäufer dann einen Discounter bezahlen, wenn er den regionalen Experten gegen Bezahlung haben kann?
Auch sehr spannend ist die weltfremde Ansicht eines „Spitzenpolitikers“ der Grünen:
Die Maklerprovision soll auf zwei Prozent des Transaktionsvolumens gesenkt werden. Unglaublich anmaßend! Der Herr möchte mir dann bitte einmal erklären, wie ein Maklerbüro dann noch wirtschaftlich arbeiten soll – gerade in ländlichen Regionen, wo der Durchschnittsumsatz je Verkauf deutlich unter 200.000 € liegt. Die Politik – überwiegend angesiedelt in den Metropolen des Landes – verliert oft den Blick für die Fläche.
Es gilt also auch zu diesem Thema immer mehrere Seiten zu beleuchten und nicht nur maximal öffentlichkeitswirksam die Nase in die TV-Kameras zu halten:
Käufer, Verkäufer und Makler – nur wenn alle Beteiligten mit den Regeln eines anständigen Umgangs miteinander leben können funktioniert das Prinzip einer Dienstleistung. Sonst wird es irgendwann keine Makler (=Vermittler eines Interessenausgleichs) mehr geben – sondern nur noch Erfüllungsgehilfen der stärkeren Partei, was meistens die Verkäufer sind, die ein knappes Gut in Händen halten.
Wir bleiben unseren Grundsätzen und Überzeugungen treu und werden auch weiterhin mit aller Kraft für unsere Kunden (=Käufer und Verkäufer) aktiv sein – bei Teilung unserer Honorare im Vermittlungsgeschäft (solange es die Gesetze zulassen).

Halver, Februar 2019
Marcus Steinbach

Steinbach & Dahlhaus Immobilien

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