Steinbach & Dahlhaus

Steinbach & Dahlhaus Immobilien GmbH

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Die Wohnungs­vermietung – eine Aufgabe für Fachleute

Wer vermieten will, sieht sich heute mehr denn je vielen Fragen gegenüber. Wie viel Miete kann ich verlangen? Wie finde ich einen solventen Mieter, der mir nicht allzu viel Ärger macht? Welche Informationen muss ich dem Interessenten geben? Wie wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gehandhabt, welche Angaben zum Energieausweis gehören in eine Immobilienanzeige? Der falsche Mieter kann hohe finanzielle Schäden verursachen. Die Anwendung der Vorschriften und die Bearbeitung von Anfragen kosten wertvolle Zeit. Makler und Hausverwalter kennen die rechtlichen Gegebenheiten und sind im Umgang mit Mietern routiniert. Seit 1. Juni 2015 zahlt der Auftraggeber die Provision für die Vermittlung einer Mietwohnung. Damit ist ein klares Zeichen gesetzt, in wessen Interesse die Tätigkeit erfolgt.
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Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip ist seit 1. Juni 2015 wirksam. Die bisherige Praxis, nach der meist der Vermieter den Makler mit der Mietersuche beauftragte und der Mieter die Provision zahlte, wird dadurch beendet. Das Bestellerprinzip wird von der Immobilienwirtschaft wegen rechtlicher Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit scharf kritisiert. Vermieter und Mieter müssen jedoch zunächst einmal mit der neuen Rechtslage klarkommen.

Wichtigste Frage: Die Höhe der Miete

Wer nur gelegentlich oder zum ersten Mal vermietet, weiß oft nicht, wie viel Miete er eigentlich verlangen kann. Was ist üblich, was gibt der Markt her? Nicht überall gibt es aktuelle Mietspiegel und in manchen Großstädten steigen die Mieten schneller, als die Mietspiegel angepasst werden. Mietspiegel geben nur eine Preisspanne für eine ganze Gemeinde oder ein Stadtviertel an, und die Einordnung in eine der dort genannten Woh-nungsklassen ist oft nicht ganz einfach. Entscheidend ist aber die Lage – und die variiert oft von Straße zu Straße. Immobilienkaufleute kennen den Markt und wissen, wie viel Miete pro Quadratmeter in der jeweiligen Lage, in der ganz konkreten Straße für eine Wohnung mit der vorhandenen Ausstattung erzielt werden kann. So verschenken Sie als Vermieter kein Geld und sparen sich den Kampf um eine erste Mieterhöhung!

Ohne Werbung kein Geschäft

Wie spricht man die richtigen Interessenten an? Schließlich soll das Objekt zum Mieter passen und der wiederum zum Vermieter. Die zielgruppengerechte Objektbewerbung wirkt wie eine erste Vorauswahl der Bewerber. Niemandem nützen 30 Besichtigungen mit Leuten, die eigentlich etwas ganz anderes suchen. Bei einer exklusiven Wohnung empfiehlt sich auch ein professionell erstelltes Exposé. Informative Fotos, korrekte, sachliche Angaben zur Wohnung und ein Grundriss sind heute selbstverständlich.

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