Boomender Immobilienmarkt am Scheideweg?
Der Jahreswechsel lässt nach rasanten Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt auf richtungsweisende Entscheidungen hoffen. GEWOS, Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung, meldet Umsatzrekorde über alle Marktsegmente hinweg, geht von einer anhaltenden Preisdynamik bei leicht rückläufigen Transaktionszahlen aus und prognostiziert steigende Umsätze für 2019. Investoren rechnen damit, dass die Preisanstiege bei Wohnimmobilien auch nach rund acht Jahren weiter anhalten. Ob politische Maßnahmen diesen Trend stoppen können, muss sich erst erweisen. Zu stark wirken weiterhin die niedrigen Zinsen auf die Immobilienpreise. Der Staat bietet Familien Baukindergeld an, um die Wohnungsknappheit zu mildern. Die Mietpreisbremse soll verstärkt und der Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel verlängert werden, um Mieter zu unterstützen. Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden, und bis 2021 sollen über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen entstehen. Wann sich die Lage entspannen wird, ist weiterhin offen.
Wie sollen Immobilieninteressenten sich entscheiden: Kauf oder Miete? Stadt oder Land? Der Immobilienmarkt ist eng – und Entspannung so bald nicht in Sicht.
Möbliertes Wohnen liegt im Trend
Die Vermietung möblierter oder teilmöblierter Wohnungen wird immer beliebter, zum Beispiel, um den Umzug für alte und neue Mieter zu vereinfachen oder weil das Angebot dem Trend zum temporären Wohnen folgt. Vermieter sollten sich aber genau erkundigen, welchen Aufschlag sie für die Möblierung berechnen, wenn sie steuerliche Vorteile erzielen wollen. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH, Az. IX R 14/17) hatten Eltern ihrem Sohn eine teilmöblierte Wohnung vermietet. Darin befanden sich eine neue Einbauküche, eine Waschmaschine und ein Trockner. In ihrer Steuererklärung machten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend. Sie unterließen es, für die vermieteten Geräte die ortsübliche Vergleichsmiete gesondert anzugeben, berücksichtigten die überlassenen Gegenstände jedoch nach dem Punktesystem des Mietspiegels. Das Finanzamt erkannte die Werbungskostenüberschüsse nicht in voller Höhe an, weil es von einer verbilligten Vermietung der Wohnung ausging. Laut BFH ist bei der Überlassung von Möbeln immer auch ein Möblierungszuschlag anzusetzen.
Die Vermietung möblierter Wohnungen hat Vorteile für Mieter und Vermieter.
Deutschlands Radverkehr boomt
Das Fahrrad ist bundesweit zum Verkehrsmittel erster Wahl für den Weg zur Arbeit, Schule oder Ausbildung, für die Freizeit oder den Urlaub geworden. Über 80 Prozent der Deutschen nutzen das Fahrrad. Die Gründe sind überzeugend: Radfahren entlastet die Umwelt und fördert die eigene Fitness. Der Fahrradverkehr ist auch Teil einer integrierten Stadtentwicklungspolitik. Eine relativ neue Form der Radverkehrsinfrastruktur sind Radschnellwege. Sie sind besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant und dienen dazu, den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Zudem ist das Fahrrad ein wichtiger Vorreiter für Elektroantriebe. Der Absatz von Pedelecs und E-Bikes hat sich in den vergangenen Jahren nahezu vervierfacht. Dem Erfolg können die Kommunen kaum folgen. Sie sehen dringenden und grundlegenden Änderungsbedarf im Bereich des Straßenverkehrsrechts. Der derzeitige Rechtsrahmen enthält erhebliche Hemmnisse für eine nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie insbesondere für einen sicheren und komfortablen Radverkehr.
In einigen Städten wird es an belebten Orten schon schwer, einen geeigneten und sicheren Parkplatz für das Fahrrad zu finden.