Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten
Am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern“ beschlossen. Das am 23. Dezember 2020 in Kraft tretende Gesetz regelt die Provisionsverteilung für Makler neu. Künftig müssen sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie die Provision teilen.
Durch das neue Gesetz sollen daher vor allem junge Menschen und Familien geschützt werden, die ein Eigenheim erwerben wollen. Zwischen Verkäufer und Immobilienmakler können keine Vereinbarungen getroffen werden, die Käufer zur Zahlung der Maklerprovision verpflichten.
Bestellerprinzip - Wer zahlt was?
Grundsätzlich ist immer die Vertragspartei zum Zahlen der Maklerprovision verpflichtet, die den Makler beauftragt. In der Regel ist das der Verkäufer, der die Maklerprovision bisher dann auf den Käufer umlegen konnte. Mit der Einführung des Bestellerprinzips ändert sich dies nun. Zwar können beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Kosten aufgeteilt werden, allerdings ist maximal eine 50:50 Teilung erlaubt.
Dieses Prinzip gilt übrigens nicht nur für Verkäufer, sondern ebenso für Käufer, wenn sie alleiniger Auftraggeber des Maklers sind, beispielsweise im Rahmen eines Suchauftrags. Auch hier darf maximal eine 50:50 Teilung stattfinden, sofern der Verkäufer einen Teil übernehmen soll.
Wird ein Makler für Käufer und Verkäufer gleichermaßen tätig, spricht man vom Bestellerprinzip bei Doppeltätigkeit. In diesem Fall ist eine exakte 50:50 Teilung sogar verpflichtend. Die Provisionsansprüche gegenüber beiden Parteien werden dabei mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.
Folgen für Makler und Kunden
Für Makler bedeuten die Änderungen beim Bestellerprinzip zum einen ein Risiko für die Provisionsauszahlung und zum anderen Einschränkungen im Marketing. Es ist häufig passiert, dass Immobilienmakler mit dem „kostenlosen Verkauf Ihrer Immobilie“ geworben haben. Durch die Deckelung der Provision wird künftig allerdings verhindert, dass eine Vertragspartei die gesamten Kosten aufgebürdet bekommt. Eine Immobilie kann daher nicht mehr „kostenlos“ durch einen Makler verkauft werden. Das Geschäftsmodell „provisionsfrei für den Verkäufer“ ist somit gescheitert.
Was für manche Makler zum Problem wird, eröffnet uns Möglichkeiten. Nicht mehr der Preis, sondern die Leistung des Maklers ist jetzt entscheidend. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum bieten wir von Steinbach & Dahlhaus mehr als nur den Verkauf Ihrer Immobilie. Wir begleiten Sie auf Wunsch langfristig und übernehmen sämtliche Aufgaben rund um die Vermittlung und Verwaltung von Wohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien.