Eine Scheidung wirft viele unangenehme und komplizierte Fragen auf. Was passiert zum Beispiel mit dem gemeinsamen Haus? Und wann ist der Verkauf der Immobilie sinnvoll? Was passiert mit den Schulden und wie wird ein Verkaufserlös verteilt? Damit Sie bei all diesen Fragen den Durchblick behalten beraten wir Sie vertrauensvoll, zuverlässig und objektiv.
Das Team von Steinbach & Dahlhaus hat langjährige Erfahrungen in der Abwicklung von Immobilienverkäufen in allen Lebenslagen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine erste Beratung!
Die genauen Gründe für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie sind sehr persönlich und vielfältig. In der Regel haben die wirtschaftlichen Umstände allerdings maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung was nach der Scheidung mit der Immobilie geschieht. Bei einer Trennung das Haus zu verkaufen kann jedoch in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehepartnern vermindern bzw. vermeiden.
Mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite lässt sich dieser oft unangenehme und komplexe Prozess reibungslos über die Bühne bringen.
Wir begleiten Sie von der Entscheidung zum Verkauf, über die Beratung in finanziellen Aspekten bis hin zur Abwicklung des Immobilienverkaufs.
OBJEKTIV Vermittlung zwischen Partnern.
Beim Verkauf einer Immobilie gibt es viele Dinge, die beachtet werden müssen. Insbesondere bei einem privaten Verkauf ohne fachliche Beratung werden häufig schwerwiegende Fehler begangen.
Wichtig: Treffen Sie keine überhastete Entscheidung! Lassen Sie sich unverbindlich beraten und alle Möglichkeiten aufzeigen.
Private Verkäufe erzielen häufig sehr viel niedrigere Verkaufspreise, Immobilien werden falsch beworben oder es werden sogar rechtliche Fehler begangen. Eine kompetente Beratung zahlt sich tatsächlich schnell aus - rufen Sie uns unverbindlich an!
Viele Hausbesitzer wissen gar nicht welchen Marktwert die eigene Immobilie hat.
Mit unserer kostenlosen Online-Immobilienbewertung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen ersten möglichen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.
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Die Tilgung des Hauskredites nach einer Trennung ist ein Problem das viele geschiedene Menschen beschäftigt und belastet. Grundsätzlich bestehen klare Regelungen wer die Haftung für ein aufgenommenes Immobiliendarlehen trägt.
In der Regel lassen Banken den Darlehensvertrag von beiden Ehepartnern unterschreiben, sodass auch beide nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin haften. Die Bank kann in diesen Fällen von beiden Kreditpartnern Zahlungen in voller Kreditratenhöhe verlangen. Wurde der Kreditvertrag jedoch nur von einem Ehepartner unterschrieben, haftet auch nur dieser für das Immobiliendarlehen.
Ein Hausverkauf bei einem bestehenden Immobiliendarlehen kann daher für beide Parteien eine große finanzielle aber auch emotionale Entlastung bedeuten.
Unser Team von Steinbach & Dahlhaus begleitet Sie vertrauensvoll über den gesamten Prozess des Immobilienverkaufs und steht Ihnen jederzeit als objektiver Partner beratend zur Seite.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 2353 66 792-0+49 2353 66 792-0 oder
per Mail an info@steinbach-dahlhaus.de.
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